Ausnahmen von der bodennahen Ausbringung von Gülle sind u.a. bei kleineren Betrieben möglich. Die Wirksamkeit der Ausnahmen
beginnt erst mit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung (in Vorbereitung).
Entscheidungsbaum Ausnahmen von der bodennahen Ausbringungstechnik LAZBW
Nachweisformular zu Ausnahmen für kleine Betriebe MLR 06/2024