Die Allgemeinverfügung ist ab jetzt auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.
Bitte lesen Sie sich die Ausnahmegenehmigung sorgfältig durch. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Herr Brodscholl (Tel. 07721 9315324) oder an Herr Schoch (Tel 07721 9135329) wenden.