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Allgemeinverfügung zur Sperrfristverschiebung " Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland"

Auch in diesem Jahr gibt es für den Schwarzwald- Baar-Kreis eine Allgemeinverfügung zur Sperrfristverschiebung "Aufbringung von Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf
Grünland und Dauergrünland"

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier. 

Bitte lesen Sie die Allgemeinverfügung aufmerksam durch, bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Landwirtschaftsamt Donaueschingen wenden (Tel. 07721 9135300).

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