Fachinformationen

Fachinformationen zur Düngung in den Bereichen

Öffentliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung Sperrfristenverschiebung

Regelungen Schwarzwald-Baar-Kreis:
Link zur Allgemeinverfügung als PDF Datei

Stoffstrombilanz 

Entscheidungshilfe zur Stoffstrombilanz 

Fortbildungen zur Stoffstrombilanz (01.02 und 08.02.2023) 

Ab 2023 sind alle Betriebe, die mehr als 20 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaften, mehr als 50 Großvieheinheiten halten oder mehr als 750 Kilogramm Gesamt-Stickstoff als Wirtschaftsdünger aufnehmen, stoffstrombilanzpflichtig. Betroffen sind beispielsweise auch Biogasbetriebe, die Wirtschaftsdünger an stoffstrombilanzpflichtige Betriebe abgeben und somit in einem funktionalen Zusammenhang stehen.

Nach den Berechnungen des Landwirtschaftsamtes des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis wird dadurch fast jeder zweite Betrieb bilanzierungspflichtig.

Deshalb bietet das Landwirtschaftsamt Hilfestellungen durch Fortbildungsveranstaltungen an (Anmeldung erforderlich): 

  • Termin 1: 01.02.2023 von 10:00 bis 12:00Uhr 

           Anmeldung unter diesem Link

  • Termin 2: 08.02.2023 von 19:0 bis 21:00Uhr 

           Anmeldung unter diesem Link 

Die Veranstaltungen finden in der Außenstelle des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis in der Humboldtstraße 11 in Donaueschingen statt.

Weitere Infos unter Telefon: 07721 913-5300

Düngeverordnung

Düngebedarf ermitteln

Aufzeichnungen zur Düngung

Düngung und Wasserschutz

Wirtschaftsdünger, organische Handelsdünger und Bioabfall

Mineraldüngung

 

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