Allgemeinverfügung zur Sperrfristverschiebung bei Ausbringung von Düngemitteln auf Grünland

Wie in den Vorjahren gibt es für 2023 wieder eine Allgemeinverfügung zur Sperrfristverschiebung bezüglich der Düngemittelausbringung auf Grünland. 

Ausführliche Informationen zur Sperrfristverschiebung finden Sie Hier.

Bei Fragen hierzu steht Ihnen das Landwirtschaftsamt gerne telefonisch oder per Mail zu Verfügung. 

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