Landesspezifische Vorgaben zum Integrierten Pflanzenschutz (IPSplus)

Nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) muss in Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, gesetzlich geschützte Biotope, Naturdenkmale) nach den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes plus landesspezifische Vorgaben gewirtschaftet werden (§17c LLG).

Die landesspezifischen Vorgaben als Übersicht und im Einzelnen finden Sie hier:
Link zu LTZ Integrierter Pflanzenschutz

 

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung