Allgemeinverfügung Biosicherheitsmaßnahmen Vogelgrippe auch für kleine Geflügelhaltungen
Die Allgemeinverfügung zu verpflichtenden Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest gilt ab dem 21. Januar 2023 auch für kleinere Geflügelhaltungen unter 1000 Tieren.