Allgemeinverfügung Biosicherheitsmaßnahmen Vogelgrippe auch für kleine Geflügelhaltungen

Die Allgemeinverfügung zu verpflichtenden Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest gilt ab dem 21. Januar 2023 auch für kleinere Geflügelhaltungen unter 1000 Tieren.

Pressemeldung MLR vom 20.01.2023

 

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