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Konditionalität ab 2023

Die Konditionalität löst in der GAP ab 2023 die Cross-Compliance-Regeln ab.

Mit der Konditionalität werden die Grundlagen für den Erhalt von Förderzahlungen festgelegt.

Dies sind im Einzelnen 11 Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sowie 9 Standards zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ).

Link zum Förderwegweiser Konditionalität

Broschüre zur Konditionalität MLR Stand 28.02.2023

Link zum GQS Hofcheck Selbstkontrolle für landwirtschaftliche Betriebe

Landschaftselemente Beihilfefähigkeit und Erhaltungspflicht nach Konditionalität

Neu! Merkblatt Nr.40 GLÖZ 8 und ÖR1a- Brachflächen (LTZ 01/2024)

und Infoblatt zu Mindestpraktiken der Bodenbewirtschaftung zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ 5) MLR Januar 2024

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