Die Konditionalität löst in der GAP ab 2023 die Cross-Compliance-Regeln ab.
Mit der Konditionalität werden die Grundlagen für den Erhalt von Förderzahlungen festgelegt.
Dies sind im Einzelnen 11 Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sowie 9 Standards zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ).
Link zum Förderwegweiser Konditionalität
Broschüre zur Konditionalität MLR Stand 28.02.2023
Link zum GQS Hofcheck Selbstkontrolle für landwirtschaftliche Betriebe
Landschaftselemente Beihilfefähigkeit und Erhaltungspflicht nach
Konditionalität