Die Gewährung von Direktzahlungen ist an die Einhaltung von Vorschriften zum Umwelt- und Klimaschutz, zum guten landwirtschaftlichen Zustand der Flächen, zu Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze gebunden. Diese Verknüpfung wird als "Cross Compliance" bezeichnet.
- Rechtsgrundlagen Cross Compliance
- Informationsbroschüre Cross Compliance 2022
- Checkliste Cross Compliance 2022
- Düngung in Nitratgebieten (rote Gebiete) und eutrophierten Gebieten (gelbe Gebiete) ist CC-relevant Pressemeldung MLR vom 05.07.2021
- Landschaftselemente : Beschreibung der beihilfefähigen und nach CC zu erhaltenden Landschaftselemente und Merkblatt Landschaftselemente
- Infoblatt Erosionskataster (MLR 2021)
- Infoblatt Natura 2000 (MLR 2022)
- Gefahrenstofflagerung in der Landwirtschaft (Zuständigkeit Amt für Wasser- und Bodenschutz SBK, 07721/913-7649)
- Pflege von Brachflächen und Gehölzen Vorgaben nach Naturschutzrecht / Cross Compliance
- Tierschutz - Cross-Compliance-Anforderungen (Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit)
- Tierkennzeichnung - Cross-Compliance-Anforderungen (Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit)
- Lebensmittelsicherheit - Cross-Compliance-Anforderungen (Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit)
Vor-Ort-Kontrolle
- Vor-Ort-Kontrolle: Liste wichtiger Unterlagen Stand 2021