Deutschland macht von der Möglichkeit Gebrauch, den Ackerstatus per Stichtagsregelung festzuschreiben. Alle Flächen, die am 01.01.2026 den Ackerstatus hatten, bleiben damit dauerhaft Acker im Sinne der Agrarförderung.
Wer eine Ackerfläche gezielt in Dauergrünland umwandeln möchte, muss nach der sogenannten Opt-Out-Regelung dies im Flächenverzeichnis kennzeichnen.