Die Verwendung von nichtökologischem Rau- und Feldfutter in Ökobetrieben ist aufgrund der Dürre nach Antrag möglich.
Den Antrag finden Sie auf der Homepage der Regierungspräsidiums Karlsruhe. Er soll der Öko-Kontrollstelle gesendet werden, die ihn an das RP Karlsruhe weiterleitet.