Ab sofort bis zum 30. November 2026 können Betriebe, die besonders durch den dürrebedingten Futtermangel betroffen sind, einen Antrag auf Ausgleich stellen.
Ab sofort bis zum 30. November 2026 können Betriebe, die besonders durch den dürrebedingten Futtermangel betroffen sind, einen Antrag auf Ausgleich stellen.