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Artenreiches Grünland - Dokumentation der Kennarten für Ökoregel 5 und FAKT B3.2

Die Fotonachweise der 4 bzw. 6 Kennarten für die Ökoregel 5 bzw. FAKT B3.2 über die App profil bw mussten bis spätestens 30. Juni 2025 eingereicht werden.

Für die Alternative, der Nachweis der Kennarten auf dem amtlichen Formular, gilt die Frist 1. August 2025 zur Einreichung beim Landwirtschaftsamt.

Bitte senden Sie Ihre Erfassungsbögen bis spätestens 1. August an das Landwirtschaftsamt (Herr Ritter, c.ritter@lrasbk.de).