Wer Pflanzenschutzmittel professionell anwendet oder diese abgibt muss sachkundig sein. Alle Personen, die noch nicht sachkundig sind, können bei einem Lehrgang beim Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis den Nachweis erlangen. Der Lehrgang beginnt am Montag, 23. Februar und umfasst fünf Abendtermine(jeweils am Montag und Mittwoch), einen Freitagnachmittag und einen Samstag ganztägig.
Der Kurs schließt mit einer praktischen, schriftlichen und
mündlichen Prüfung ab, diese ist gebührenpflichtig.
Ohne den Sachkundenachweis ist es in Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Forstwirtschaft und
im kommunalen Bereich, zum Beispiel
bei Hausmeisterdiensten, nicht erlaubt, Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Die Sachkunde im Pflanzenschutz wird nachgewiesen, indem eine
Prüfung
abgelegt wird. Als nicht sachkundig gelten Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt, Gärtner oder Forstwirt.
Der Lehrgang findet beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis,Landwirtschaftsamt in Donaueschingen, Humboldtstraße 11, statt.
Der Samstagstermin, bei welchem der Technikteil behandelt wird, findet an der DEULA (Deutsche Lehranstalt für Agrartechnik) in Kirchheim Teck statt.
Eine Anmeldung bis zum Montag, 9. Februar unter www.Lrasbk.de/SKN ist zwingend erforderlich.
Weitere Infos gibt es beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis,
Landwirtschaftsamt, Kerstin Simon, Telefon: 07721 913-5328.