Allgemeinverfügung Sperrfristverschiebung auf Grünland und Dauergrünland 

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Wie in den vergangenen Jahren üblich, gibt es nun für den Schwarzwald-Baar-Kreis wieder eine Allgemeinverfügung zur Sperrfristverschiebung auf Grünland und Dauergrünland.

Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff (über 1,5 % in der Trockenmasse) auf Grünland und Dauergrünland wird um 2 Wochen verschoben und beginnt somit am 15.November 2026 und endet am 14. Februar 2027.

Weitere Informationen zur Sperrfristverschiebung und dem räumlichen Geltungsbereich entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung. 

Hier gelangen Sie zur Allgemeinverfügung.