Wie in den vergangenen Jahren üblich, gibt es nun für den Schwarzwald-Baar-Kreis wieder eine Allgemeinverfügung zur Sperrfristverschiebung auf Grünland und Dauergrünland.
Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff (über 1,5 % in der Trockenmasse) auf Grünland und Dauergrünland wird um 2 Wochen verschoben und beginnt somit am 15.November 2026 und endet am 14. Februar 2027.
Weitere Informationen zur Sperrfristverschiebung und dem räumlichen Geltungsbereich entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.